Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
  2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand meine Tätigkeit in Anspruch nimmt.
  3. Die Annahme meiner Maklerdienste oder meiner Angebotsangaben sowie die Auswertung von mir gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
  4. Ich erkläre, dass ich die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bearbeiten werde und alle Unterlagen – so-weit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln werde.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle meine Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von meinen Mitteilungen oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an mich die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es meinerseits eines Schadensnachweises bedarf.
  6. Bitte beachten Sie, dass meine Klienten mich häufig sowohl aus Gründen der Diskretion als auch der Zeitersparnis beauftragen. Eine Kontaktaufnahme sollte deswegen, auch in Ihrem Interesse, grundsätzlich nur über mich erfolgen.
  7. Auf Anfrage teile ich den jeweiligen Eigentümer mit.
  8. Ich habe Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind mir sofort bekanntzugeben.
  9. Falls dem Auftraggeber die durch mich nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er mir dies binnen einer Woche unter Beifügung des Nachweises schriftlich zur Kenntnis bringen. Im anderen Fall kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
  10. Bei Alleinaufträgen ist etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß den Geschäftsbedingungen an mich zu entrichten.
  11. Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.
  12. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von mir nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
  13. Provisionsanspruch entsteht: Mit dem Abschluss eines durch meinen Nachweis und/oder meiner Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Ab-schlusses verdient, fällig und zahlbar.
  14. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhän-genden Nebenabreden zugrunde gelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig (nicht bei Auslandsgeschäften)
  15. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
  16. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer, mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch mich. Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von mir nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von mir vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträ-gen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch mich hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Geschäftsbedingungen mir gegenüber provisionspflichtig sind.
  17. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teiweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
  18. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsab-schluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
  19. Schadensersatzansprüche sind mir gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da ich mich bei allen Angaben auf die Information Dritter stützen muss, kann ich keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da ich keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen kann.
  20. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
  21. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten München. Daneben gilt auch der allgemeine Gerichtsstand.